UNIPLUS ermöglicht Erweiterung des dritten Geschlechts als Eintrag „divers“ in ERP-System. Es setzte damit einen Gesetzesbeschluss um: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 zur Verwaltung von Daten für das Personenstandsrecht einen weiteren Geschlechtseintrag beschlossen. Neben männlich und weiblich ist zukünftig ein dritter Eintrag zugelassen. Das Gesetz gilt seit Ende 2018. Es hat neben weitreichenden Folgen für Arbeitgeber auch Auswirkungen für die Verwaltung von Personendaten.

UNIPLUS hat seine IT-Lösungen Anfang des Jahres für UNIPLUS-X3 daraufhin angepasst. Die entsprechenden Module und Programme können nach Wunsch eines Auftraggebers freigeschaltet werden.

Das Gesetz als Vorlage zur Erweiterung der Personendaten

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat am 10. Oktober 2017 (Az.: 1 BvR 2019/16) im Zusammenhang mit §§ 21, 22 Personenstandsgesetz (PStG) zum dritten Geschlecht eine Erweiterung beschlossen. Der Gesetzgeber musste zum 31. Dezember 2018 das Personenstandsrecht ändern. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, ermöglicht  es seitdem eine passende Eintragungsmöglichkeit im Geburtenregister.

Auswirkungen für die Verwaltung von Personendaten für Arbeitgeber und die Öffentliche Verwaltung in der Praxis

Die Auswirkungen dieser Entscheidung betrifft verschiedene Felder des Arbeitsrechts wie zum Beispiel Stellenausschreibungen, Entgeltgleichheit, Kleiderordnung oder sanitäre Räume. Darüber hinaus zieht die Gesetzeslage eine notwendige Anpassung von IT-Lösungen für ERP-Systeme nach sich.

Stellenausschreibung: Jobtitel um drittes Geschlecht ergänzen

Die bislang übliche Formulierung des Jobtitels mit der Ergänzung „(m/w)“ reicht nicht mehr. Vielmehr muss das dritte Geschlecht genannt werden, zum Beispiel mit „(m/w/d)“ für inter beziehungsweise divers.

Anrede im Unternehmen oder der Behörde

Bis jetzt hat sich in den meisten Unternehmen und Verwaltungen noch kein einheitlicher Umgang mit den Auswirkungen in der Anrede durchgesetzt.

Als problematisch können sich zukünftig Anreden und Anschreiben im dienstlichen Kontext erweisen. Das fängt bei „Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr“ an und endet bei „sein/ihre“. Hier könnte mit dem „*“-Zeichen gearbeitet werden, also „Sehr geehrte* Frau*Herr“ oder „liebe Mitarbeiter*Innen“. Ansonsten müsste der Arbeitgeber bzw. die Öffentliche Verwaltung mit den betroffenen Arbeitnehmer*Innen deren Wunschansprache klären oder möglichst geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden. In der Praxis kann in Schriftstücken zum Beispiel auch nur der männliche Begriff gewählt werden („Mitarbeiter“), mit dem Hinweis auf dessen ausdrücklich geschlechtsneutrale Formulierung.

Praxisnahe IT-Anpassung

Als IT-Dienstleister hat sich UNIPLUS auf die Gesetzeslage und damit verbunden Änderungen im ERP-System schon jetzt eingestellt. In den Modulen und Programmen von UNIPLUS-X3 ist die Eintragung des dritten Geschlechts und alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Module wie zum Beispiel das CRM-System möglich. Sie geben die Formulierung Ihres Unternehmens oder Verwaltung vor, sobald sich ein einheitlicher Sprachmodus ausgebildet hat, wir passen die Module bedarfsgerecht an.

Die Erweiterung des dritten Geschlechts in Statistiken

Öffentliche Verwaltungen wie die Handwerkskammern werden jährlich aufgefordert Statistiken abzugeben. Mithilfe von UNIPLUS-X3 können diese Daten ausgewertet werden. Im Lehrlingsbestand wurde in den Angaben bisher beispielsweise nur zwischen dem männlichem und dem weiblichen Geschlecht unterschieden. Sobald die Ämter Ihre Statistiken um das dritte Geschlecht erweitert haben, können in UNIPLUS-X3 auch um das dritte Geschlecht freigeschaltete Statistiken geliefert werden.