Neue EU-Vorgaben: Verification of Payee (VoP)

Laptop mit Darstellung zur Verification of Payee und Ampelsystem für SEPA-Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum die sogenannte Verification of Payee (VoP). Diese neue Vorgabe aus der EU-Verordnung 2024/886 betrifft alle SEPA-Überweisungen innerhalb der EU und des EWR – unabhängig davon, ob sie am Schalter, im Onlinebanking, am SB-Terminal oder über Zahlungsverkehrsprogramme ausgeführt werden.

Ziel ist es, Betrugsrisiken zu senken und Überweisungen noch sicherer zu machen. Künftig gleichen die Banken bei jeder Überweisung den angegebenen Namen des Zahlungsempfängers mit den bei der Bank hinterlegten Daten ab. Das Ergebnis wird in einem dreistufigen Ampelsystem angezeigt:

  • Match (grün): Name und IBAN stimmen überein

  • Close-Match (gelb): kleinere Abweichungen, z. B. Schreibweise oder Sonderzeichen

  • No-Match (rot): keine Übereinstimmung

Für Privatkunden ist dieser Abgleich verpflichtend. Geschäftskunden haben bei Sammelüberweisungen eine Wahlmöglichkeit: Sie können entscheiden, ob die Empfängerprüfung durchgeführt werden soll (Opt-In) oder ob die Dateien wie bisher ohne Abgleich verarbeitet werden (Opt-Out). Diese Entscheidung beeinflusst auch die Haftung im Falle fehlerhafter oder betrügerischer Zahlungen.

Die technische Infrastruktur zur Empfängerprüfung wird bereits am 5. Oktober 2025 aktiv geschaltet. Damit ist die Nutzung der neuen Funktion noch vor dem offiziellen Start möglich.

Was bedeutet das in der Praxis?
Die Bank zeigt das Prüfergebnis nach dem Einreichen einer Überweisung an. Bei einem Close-Match wird der korrekte Empfängername zurückgegeben, bei einem No-Match nicht. Leichte Abweichungen wie Groß-/Kleinschreibung, Umlaute, Namenszusätze oder Gesellschaftsformen führen in der Regel nicht zu einem Fehler.

Um unnötige Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir:

  • Bei eingehenden Rechnungen die korrekte Schreibweise des Firmennamens und der Kontoinhaber zu prüfen.

  • Bei Ausgangsrechnungen in den ersten Wochen gegebenenfalls einen Hinweis für Ihre Kunden aufzunehmen, damit Überweisungen korrekt ausgeführt werden können.

Damit sind Sie optimal vorbereitet, wenn die neuen Vorgaben in Kraft treten.

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